AGB

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Greeny GmbH (Auftragnehmer) und ihren Geschäftspartnern / Kunden (meint alle natürlichen und juristischen Personen, sowie deren Zweig- und Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Konzernmüttern, die die Dienstleistung der Greeny GmbH im Rahmen der Gebäude- und Un-terhaltsreinigung, sowie weiteren Dienstleistungen im Bereich Gebäude und Personal in An-spruch nehmen), sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbin-dungen getroffen werden. Mit Vertragsschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leis-tungen der Greeny GmbH (tatsächliche Durchführung der Dienstleistungen) gelten diese Be-dingungen als angenommen.
(2) Der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners / Kunden wird hiermit widersprochen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob das Vertragsangebot von der Greeny GmbH oder vom Geschäfts-partner/Kunden ausgeht. Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- und Schreibfehler ver-pflichten die Greeny GmbH nicht.
(3) Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmit-arbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von der Greeny GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
(4) Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei lau-fenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunkt-gültigen Preise der Greeny GmbH.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Greeny GmbH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Un-terzeichnung von Auftraggeber und der Greeny GmbH zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch die Greeny GmbH zustande.
(2) Der Geschäftspartner / Kunde ist im Sinne einer Obliegenheit verpflichtet, die Greeny GmbH über offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler zu informieren, so dass die Greeny GmbH die Angaben korrigieren oder erneuern kann.
(3) Der Geschäftspartner / Kunde ist verpflichtet bei Reinigungstätigkeiten die Greeny GmbH in vollem Umfang auf Pflege- und/oder Bearbeitungshinweise durch den Hersteller/Lieferanten für die in seinen Räumlichkeiten verbauten Materialien oder des aufgestellten Mobiliares hinzuweisen. Dies betrifft besonders Bodenbeläge aller Art, Wandbeläge aller Art sowie alle weiteren durch die Anwendung der falschen Reinigungstechnik zerstörbaren verbauten Ma-terialien und/oder Einrichtungsgegenstände. Die Pflege- und/oder Bearbeitungshinweise müssen nachweislich gegen Unterschrift persönlich an einen vorab benannten und befugten Mitarbeiter der Greeny GmbH übergeben werden und/oder in elektronischer Form mit Nachweis an die Greeny GmbH übermittelt werden. Die Übergabe oder Übermittlung muss vor Auftragsbeginn durch den Geschäftspartner / Kunden eigenverantwortlich erfolgen.
(4) Für jegliche Folge- und/oder Bearbeitungsschäden welche nachweislich aufgrund der fehlen-den Pflege- und/oder Bearbeitungshinweise durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen, übernimmt die Greeny GmbH keinerlei Haftung und Gewährleistung.
(5) Die Angestellten der Greeny GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages mit dem Geschäftspartner / Kunden hinausgehen. Dies bezieht sich nicht auf solche Angestellten, deren Vollmachtumfang gesetzlich ausgestaltet ist (z. B. Generalbevollmächtigte, Prokuris-ten). (6) Unsere Angebote sind ab Angebotsstellung bis zum Ende des darauffolgenden Monats gültig. Abweichungen hiervon sind schriftlich festzuhalten.
3. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Gebäudereinigungsverträge werden zwischen dem Auftraggeber und der Greeny GmbH vor-erst für eine unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für ein Jahr. Abweichungen bzw. genaue Laufzeiten sind individuell verhandelbar.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen drei Monate zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang beim anderen Vertragspartner an.
(3) Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorge-nannten vorrangig. (4) Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit ei-ner Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas ande-res vereinbart. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages be-dürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
4. Objekteinweisung
(1) Vor der Tätigkeitsaufnahme durch die Greeny GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter der Greeny GmbH in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Ge-fahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 3-fach) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Per-sonal der Greeny GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Greeny GmbH.
(2) Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzufüh-ren sind, die Greeny GmbH nicht schadenersatzpflichtig machen.
(3) Der Greeny GmbH wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Be-sucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt durch die Greeny GmbH gereinigt wird und wie dessen Bewohner die Greeny GmbH errei-chen können. Die Kosten hierfür werden durch die Greeny GmbH übernommen.
5. Leistungen der Greeny GmbH
(1) Die Greeny GmbH verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzu-führen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zur Greeny GmbH stehen. Die Greeny GmbH ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunter-nehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegen ausschließlich der Greeny GmbH. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.
(2) Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist die Greeny GmbH verpflich-tet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben. Ein Zu-rückbehaltungsrecht steht der Greeny GmbH jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu.
(3) Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner ver-pflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüg-lich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auf-tragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
6. Abrechnungsmodus und Zahlungsbedingungen
(1) Zwischen dem Geschäftspartner / Kunden und der Greeny GmbH wird ein an eine Kalkulation für die zu erbringenden Dienstleistungen gebundenes Honorar vereinbart. Über die Verein-barung hinausgehende Personal- oder Beratungsleistungen sind gesonderte Honorarverein-barungen zu schließen.
(2) Mit der Erfüllung der geforderten Leistungen gemäß Auftrag werden Honorare fällig. Die Hö-he der Honorare, Fälligkeiten und Zahlungsweise variiert und werden im Einzelfall konkret vertraglich vereinbart.
(3) Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Um-fang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte einzu-schalten und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen durch diese zu erbringen.
(5) Befindet sich der Auftraggeber mit drei durch den Auftragnehmer gestellten Rechnungen in Zahlungsverzug, ist die Greeny GmbH berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung, ihre Leistungen einzustellen, unbeschadet ihres Anspruchs auf Erfüllung.
(6) Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des An-gebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.
7. Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich begründete Einwän-de erhebt. Die Greeny GmbH ist ausdrücklich berechtigt auch Einzelpositionen aus beauftrag-ten Angeboten nach Abschluss dieser vor der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
(2) Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist die Greeny GmbH zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.
(3) Bei berechtigter Reklamation muss der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolg-ter Reinigung informieren und ihm das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemesse-ner Frist ermöglichen. Versäumt der Kunde diese Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
(4) Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Die Ersatzpflicht gilt jedoch nicht für Schäden, die dem Kunden durch die vom Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistung eingesetzten Dritten zugefügt wur-den und den Auftragnehmer hierbei kein Auswahlverschulden trifft.
(5) Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers ist zudem beschränkt durch Deckungsart und –umfang der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht zusätzlich auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag be-grenzt. Auf Wunsch des Kunden ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
8. Preisänderungen
Die Greeny GmbH kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auf-traggeber verlangen:
a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 85% vereinbart.
b) Ergeben sich nach Abschluss des Vertrages Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich un-mittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Greeny GmbH ge-ändert werden.
c) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.
9. Vertraulichkeit 
(1) Die Greeny GmbH und der Geschäftspartner / Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Ge-schäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Unterlagen, Zeich-nungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bun-desdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
10. Teilnichtigkeit/Sonstiges 
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilwei-se unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
(2) Der Geschäftspartner / Kunde kann die Rechte aus der Geschäftsbeziehung mit der Greeny GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der Greeny abtreten. Eine Aufrechnung mit der Ho-norarforderung der Greeny GmbH ist nur mitanerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Darmstadt. Das gilt auch, wenn der Geschäftspartner / Kunde seinen Wohn-/ bzw. Firmensitz im Ausland hat.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kontakt: Greeny GmbH Feldbergstr. 1 61449 Steinbach
Internet: www.greeny-gmbh.de
E-Mail: info@greeny-gmbh.de
Tel: 06151/62 90 88 2
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